Ausgabe 35/2011
Thema der Woche vom 01.09.2011

Neue Mantelverordnung bringt verschiedene Anpassungen

Der Referentenentwurf des BMF vom 05.08.2011 zur Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen soll den Bedarf aufgreifen, der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergeben hat. Insbesondere bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer und innergemeinschaftlichen Lieferungen an Geschäftspartner im EU-Ausland sind Anpassungen geplant. Hierzu werden mehrere Vorschriften der UStDV geändert, die ab dem 01.01.2012 in Kraft treten sollen. Die darüber hinausgehenden Änderungen der Mantelverordnung treten bereits am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Der Referentenentwurf beinhaltet folgende Punkte:

  1. Vorgaben für die von der Steuerverwaltung eingesetzten automationsgestützten Risikomanagementsysteme in der Steuer-Ermittlungs-Verordnung (StErmV),
  2. Anpassung der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren,
  3. Schaffung einfacherer und eindeutigerer Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen,
  4. Aufteilung der Vorsteuern bei Sortengeschäften,
  5. Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs und
  6. Aufteilungen der Länderanteile am Aufkommen (Finanzverwaltungsgesetz - FVG).

Elektronische Risikomanagementsysteme