Ausgabe 42/2015
Thema der Woche vom 13.10.2015
BFH, Urt. v. 25.08.2015 - VIII R 3/14
BFH, Urt. v. 28.07.2015 - VIII R 50/14

Neue Rechtsprechung zum Wechsel in das Teileinkünfteverfahren

Der BFH hat mit zwei Urteilen (v. 25.08.2015 - VIII R 3/14 und v. 28.07.2015 - VIII R 50/14) zu verschiedenen Fragen der Anwendung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG Stellung genommen. Insbesondere gibt es nun höchstrichterliche Hinweise auf den Umfang der notwendigen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft. Hier stellt sich der BFH gegen die Ansicht der Finanzverwaltung. Außerdem nimmt er auch Stellung zum Zeitpunkt der Antragstellung für den optionalen Wechsel zum Teileinkünfteverfahren und zur Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Antrags nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG.

BFH, Urt. v. 25.08.2015 - VIII R 3/14
BFH, Urt. v. 28.07.2015 - VIII R 50/14

Rechtlicher Rahmen

  • Auf Einkünfte aus Kapitalgesellschaften wie z.B. Dividenden ist grundsätzlich der Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag anzuwenden. Eine Ausnahme bestehe allerdings für sog. "unternehmerische" Beteiligungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a und b EStG. Wenn eine Beteiligung von über 25 % besteht oder der Dividendenempfänger bei einer Beteiligung von über 1 % für die Gesellschaft beruflich tätig wird, so ist auf Antrag das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40d EStG anwendbar.