Der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vom 06.06.2011 (BT-Drucks. 17/6074) sieht eine Begünstigung für Gebäude vor, mit deren Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Die Förderung ist vergleichbar mit der bestehenden steuerlichen Förderung von Objekten in Sanierungsgebieten oder Baudenkmalen gem. §§ 7h, 7i, 10f EStG. Die Vergünstigung erfolgt durch erhöhte Absetzungen oder einen Abzug wie Sonderausgaben für entsprechende Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass durch die jeweiligen Maßnahmen insbesondere der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird, was durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Förderung bezieht sich - wie die vergleichbaren Förderprogramme durch die Bankengruppe der KfW - auf Wohngebäude und greift bei Maßnahmen ab 2012.
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