Das BMF hat mit Schreiben
vom 02.01.2012 (
Der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Basiszinssatz für die Berechnung von Verzugszinsen. Dieser beträgt 0,12 % für das erste Halbjahr 2012 (01.07. bis 31.12.2011: 0,37 %), so dass nunmehr die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen 8,12 % und bei privaten Verbrauchern 5,12 % betragen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). |
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