Ausgabe 4/2012
Thema der Woche vom 26.01.2012

Neuer Basiszins für die Unternehmensbewertung

Das BMF hat mit Schreiben vom 02.01.2012 (IV D 4 - S 3102/07/0001) gem. § 203 Abs. 2 BewG den neuen Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren mit 2,44 % bekanntgegeben. Dieser Prozentsatz ist für die Wertermittlungen bei verschenktem oder vererbtem Betriebsvermögen im laufenden Jahr 2012 anzuwenden. Bei unentgeltlichen Zuwendungen im Jahr 2011 lag dieser mit einem Satz von 3,43 % noch rund einen Prozentpunkt höher; 2010 waren sogar noch 3,98 % zugrunde zu legen. Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab und wird von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag zum Jahresbeginn neu errechnet.

Telextipp

Der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren ist nicht zu verwechseln mit dem Basiszinssatz für die Berechnung von Verzugszinsen. Dieser beträgt 0,12 % für das erste Halbjahr 2012 (01.07. bis 31.12.2011: 0,37 %), so dass nunmehr die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen 8,12 % und bei privaten Verbrauchern 5,12 % betragen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).