Ausgabe 15/2021
Gesetzgebung vom 14.04.2021

Neuer Gesetzentwurf zu Steueroasen und Kontoaustausch

Die Bundesregierung hat Ende März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) beschlossen. Dieser Entwurf sieht insbesondere die Einführung von Abwehrmaßnamen mit Blick auf Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu bestimmten nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vor. Das Gesetz wird kurzfristig ins Verfahren eingebracht und soll noch vor der Bundestagswahl von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Nicht kooperative Länder sind Steuerhoheitsgebiete, die keine hinreichende Transparenz in Steuersachen gewährleisten, unfairen Steuerwettbewerb betreiben oder sich nicht zur Umsetzung der BEPS-Mindeststandards gegen Gewinnverlagerung der OECD verpflichtet haben. Sie müssen auf der sog. schwarzen Liste der EU benannt sein. Aktuell fallen darunter die folgenden Länder und Gebiete:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Dominica
  • Fidschi
  • Guam
  • Palau
  • Panama
  • Samoa
  • Trinidad und Tobago
  • Amerikanische Jungferninseln
  • Vanuatu
  • Seychellen

Die Liste ist auch zu finden unter nachfolgendem Link: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions/.

Die von den Abwehrmaßnahmen in Deutschland betroffenen Gebiete werden ausdrücklich in einer Rechtsverordnung benannt.