Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 das von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Zweite Bürokratieentlastungsgesetz als Regierungsentwurf beschlossen, der nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) soll an das erste Bürokratieentlastungsgesetz (BEG I) angeknüpft werden.
Mit dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG I) vom 28.07.2015 (BGBl I 2015,
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