Ausgabe 32/2016
Gesetzgebung vom 09.08.2016

Neuer Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 das von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Zweite Bürokratieentlastungsgesetz als Regierungsentwurf beschlossen, der nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) soll an das erste Bürokratieentlastungsgesetz (BEG I) angeknüpft werden.

Mit dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG I) vom 28.07.2015 (BGBl I 2015, 1400) waren folgende Änderungen verbunden:

  • Entlastungen bei Meldungen und Statistiken
  • Anhebung der Grenzbeträge für Buchführungspflicht
  • Umsatzerlöse statt 500.000 € ab 2016 600.000 €
  • Jahresüberschuss statt bisher 50.000 € nun 60.000 €
  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte
  • Arbeitslohngrenze ab 2015 68 € statt 62 €
  • Zweijährige Gültigkeit Faktor Lohnsteuerabzugsverfahren
  • erstmalige Anwendung durch BMF-Schreiben
  • Einmaliger Hinweis über den Abruf der Religionsmerkmale
  • statt jährliche Mitteilungspflicht