Ausgabe 9/2017
Gesetzgebung vom 28.02.2017

Neuer Gesetzentwurf zum Kindergeld

Als wahrscheinlich eines der letzten Steuergesetze dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Kindergeld ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen" soll insbesondere die Möglichkeit eingeführt werden, für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen.

Nach geltendem Europarecht haben EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, einen Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz auch für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Eine Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in einem anderen Mitgliedstaat, in dem das Kind wohnt, lässt das EU-Recht derzeit nicht zu.

Das soll sich zukünftig ändern. Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge ist die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates. Die maßgeblichen Beträge sind anhand der Ländergruppeneinteilung (BMF-Schreiben v. 20.10.2016, BStBl I 2016, 1183) zu ermitteln, die im Einkommensteuerrecht bereits verschiedentlich zur Berücksichtigung unterschiedlicher ausländischer Lebensverhältnisse angewendet wird.