Das BMF hat am 01.11.2016 einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (StUmgBG) vorgelegt. Damit sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (häufig auch als Briefkastenfirmen bezeichnet) erschwert werden. Hintergrund sind die Veröffentlichungen von Journalisten im Zusammenhang mit den sog. Panama-Papers. Aufgrund eines erhöhten Entdeckungsrisikos soll auch eine präventive Wirkung eintreten.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist dabei die Schaffung von Transparenz über "beherrschende" Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind (sog. Drittstaat-Gesellschaften).
In dem Gesetzentwurf sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
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