Ende 2015 hatten ca. 17,7 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist das immer noch zu wenig. Deshalb sind weitere Anstrengungen und neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen haben dazu im November 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze vorgelegt.
Die Gründe für die noch nicht ausreichende Betriebsrenten-Durchdringung in kleinen Unternehmen sind vielfältig. Untersuchungen belegen, dass insbesondere der mit der Einführung eines Betriebsrentensystems verbundene hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie das langfristig kaum zu kalkulierende Haftungsrisiko Hemmnisse darstellen. Hinzu kommen ein fehlendes Interesse an betrieblicher Altersversorgung sowohl von Seiten der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, das auch aus der hohen Komplexität der Thematik resultiert, sowie fehlende objektive Informationsmöglichkeiten. Nicht zuletzt fehlen Geringverdienern häufig die Mittel, um im Wege der Entgeltumwandlung eine substanzielle Betriebsrente aufzubauen.
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