Die Bundesregierung will den Bürokratieabbau vorantreiben, indem u.a. die Aufbewahrungsfristen nach der AO, dem HGB und dem UStG verkürzt werden sollen. Für Arbeitnehmer und Finanzverwaltung soll eine längere Geltungsdauer der Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren vereinfachend wirken. Zudem sollen missbräuchliche Gestaltungen durch Nutzung sog. Cash-GmbHs eingedämmt werden.
Das im Vermittlungsausschuss gescheiterte
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