Ausgabe 43/2015
Thema der Woche vom 20.10.2015
BMF-Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001

Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen

Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417, BStBl I 2015, 58) wurde die Besteuerung der Zuwendung an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gesetzlich festgeschrieben. Dazu wurden in § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine entsprechende Definition sowie eine Betragsgrenze eingeführt, die bislang nicht gesetzlich geregelt war. Danach gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Betriebsveranstaltungen. Das BMF äußert sich im Schreiben vom 14.10.2015 zu den Anwendungsgrundsätzen der gesetzlichen Neuregelung.

BMF-Schreiben v. 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001

Begriff der Betriebsveranstaltung

Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist eine Betriebsveranstaltung eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Der Gesetzgeber hat hier eine abstrakte Legaldefinition vorgenommen, die das BMF weiter konkretisiert. Danach sind beispielsweise Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern entsprechende Betriebsveranstaltung im Sinne der Vorschrift. Dabei ist es unerheblich, durch wen die Veranstaltung durchgeführt wird. Sie kann daher vom Arbeitgeber, aber auch durch den Betriebsrat bzw. Personalrat oder eine andere Arbeitnehmervertretung durchgeführt werden.