Ausgabe 48/2014
Thema der Woche vom 27.11.2014

Neues BMF-Schreiben zur elektronischen Buchführung veröffentlicht

Nach mehreren Entwürfen hat das BMF am 14.11.2014 das finale Schreiben zu den "Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht (IV A 4 - S 0316/13/10003). Das neue Schreiben regelt die Anwendung der "Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung" (GoB) im Umfeld der EDV-gestützten Buchhaltungs- und Datenverarbeitungssysteme. Nach über 19 Jahren löst es das Schreiben über die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" vom 07.11.1995 - IV A 8 - S 0316 - 52/95 (BStBl I 1995, 738) ab. Zeitgleich sind auch die "Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung" veröffentlicht worden.

Nach § 140 AO sind außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten mit Bedeutung für die Besteuerung auch für das Steuerrecht zu erfüllen. Weitere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten können sich aus rechtsformspezifischen (z.B. AktG, GmbHG) oder branchenspezifischen Regelungen (z.B. GewO, EichO) ergeben.

Nach § 146 Abs. 5 AO können Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen auch auf Datenträgern geführt werden, soweit die GoB eingehalten werden.

Umfang der aufzubewahrenden Daten