Nach mehreren Entwürfen
hat das BMF am 14.11.2014 das finale Schreiben zu den "Grundsätzen
der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)"
veröffentlicht (IV A 4 - S 0316/13/10003). Das neue Schreiben regelt
die Anwendung der "Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung"
(GoB) im Umfeld der EDV-gestützten Buchhaltungs- und Datenverarbeitungssysteme.
Nach über 19 Jahren löst es das Schreiben über die "Grundsätze
ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)"
vom 07.11.1995 -
Nach § 140 AO sind außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten mit Bedeutung für die Besteuerung auch für das Steuerrecht zu erfüllen. Weitere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten können sich aus rechtsformspezifischen (z.B. AktG, GmbHG) oder branchenspezifischen Regelungen (z.B. GewO, EichO) ergeben.
Nach § 146 Abs. 5 AO können Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen auch auf Datenträgern geführt werden, soweit die GoB eingehalten werden.
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