Ausgabe 13/2022
Gesetzgebung vom 30.03.2022

Neues Entlastungspaket der Bundesregierung

Angesichts der weiter massiv steigenden Energiepreise haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien auf weitergehende Entlastung und Unterstützung verständigt. Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23.03.2022 im Grundsatz auf ein weiteres Entlastungspaket, das nun umgesetzt werden soll. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis sinkt damit um 30 Cent je Liter, Diesel um 14 Cent je Liter.
  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 €. Die Auszahlung erfolgt für die Steuerklassen I bis V über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
  • Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.
  • Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 € pro Kind. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkassen ergänzend zum Kindergeld. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen.