Das Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013, BT-Drucks. 684/12 v. 02.11.2012) als Ergänzung zum StVereinfG 2011 wurde in der Sitzung des Bundesrats am 23.11.2012 vorgestellt und als Vorlage dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, dem Gesundheitsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen (BR-Plenarprotokoll 903, TOP 30, S. 521B bis 523A).
Die Vorlage in die verschiedenen Ausschüsse soll ein erneuter Versuch sein, das Steuerrecht zu lichten. Die Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen hatten das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Neben dem Wunsch, das Steuerrecht zu vereinfachen, geht es dem Gesetzgeber aber auch um Steuergerechtigkeit und -systematik. So sollen steuerliche Mitnahmeeffekte, Steuergestaltungen und unsystematische Ausnahmetatbestände eingeschränkt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht Folgendes vor:
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