Ausgabe 20/2011
Gesetzgebung vom 19.05.2011

Neues Gesetzespaket auf dem parlamentarischen Weg

Am 04.05.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der sog. Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht erfolgen.

Daneben beinhaltet der Gesetzentwurf Änderungen folgender steuerrechtlicher Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

  1. Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens; Ablösung der einführenden Vorschriften zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Regelungen für das dauerhafte Verfahren;
  2. Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst zur Ermöglichung einer Berücksichtigung als Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs;
  3. engere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit;
  4. Aufhebung der sog. Sanierungsklausel zur Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission;