Mit dem "Gesetz zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013" (BGBl I 2013,
Damit ist aber bis heute immer noch keine vollständige steuerliche Gleichstellung erreicht, insbesondere im Verfahrensrecht bestehen nach wie vor Unterschiede. Bereits im Rahmen des letztjährigen Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung jedoch angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen und diesen im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens nach der Bundestagswahl umzusetzen.
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