Bei einer erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen im Rahmen der Gewerbesteuer ist es möglich, entsprechende Steuerpflichtige insoweit ganz von einer Gewerbesteuerbelastung freizustellen. Allerdings darf hierbei nicht gegen das Ausschließlichkeitsverbot im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten verstoßen werden. In einem aktuellen Fall vor dem BFH (v. 22.10.2020 - IV R 4/19) ging es insbesondere um die Frage, inwieweit die Weitervermietung von Grundstücken im Erbbaurecht bzw. Untererbbaurecht schädlich sein kann.
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