Die Verwaltung hat das Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung angepasst und vollständig neu bekanntgegeben.
Ergänzt und neugefasst wurden u.a. die Regelungen zum Veräußerungsbegriff i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Hierunter werden nun folgende Vorgänge abgehandelt:
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