Ausgabe 50/2009
Thema der Woche vom 10.12.2009

Neuregelung bei der grenzüberschreitenden Altersvorsorge

Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen wird insbesondere das EuGH-Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-269/07 ab 2010 ins nationale Steuerrecht umgesetzt, wonach die bisherigen Regelungen zur Riester-Rente gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU und gegen die freie Wahl des Wohnsitzes verstoßen sowie indirekt eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellen.

Das führt auch zu einer Umstellung bei der nachgelagerten Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Rentenempfänger. Hinzu kommt die Änderung über das Jahressteuergesetz 2009, wonach seit Neujahr 2009 für Auslandsrentner das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:

Verzicht auf die Rückforderung der Zulage beim Auslandsumzug

Von der Gesetzesänderung profitieren insbesondere Rentner, die ihren Lebensabend im EU-Ausland oder den EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein oder Island verbringen wollen. Sie müssen ihre bis dahin erhaltenen Zulagen genauso wenig zurückzahlen wie ausländische Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit im Inland wieder in die alte Heimat zurückkehren.