Durch das Gesetz zur Umsetzung
steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen wird
insbesondere das EuGH-Urteil vom 10.09.2009 -
Das führt auch zu einer Umstellung bei der nachgelagerten Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Rentenempfänger. Hinzu kommt die Änderung über das Jahressteuergesetz 2009, wonach seit Neujahr 2009 für Auslandsrentner das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:
Von der Gesetzesänderung profitieren insbesondere Rentner, die ihren Lebensabend im EU-Ausland oder den EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein oder Island verbringen wollen. Sie müssen ihre bis dahin erhaltenen Zulagen genauso wenig zurückzahlen wie ausländische Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit im Inland wieder in die alte Heimat zurückkehren.
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