Die MwStSystRL befreit
eine Reihe von Dienstleistungen von der Umsatzsteuer, was im nationalen
Recht über § 4 Nr. 21 UStG umgesetzt wird. Nun kommt verstärkt
Bewegung in diesen Bereich. In den vergangenen Wochen gab es mehrere
Verwaltungsanweisungen und im Rahmen des
§ 4 Nr. 21 UStG befreit unmittelbar dem Schul- und
Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemein-
oder berufsbildender Einrichtungen. Dem Entwurf des
Unter Beachtung der Vorgaben des Art.
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