Ausgabe 36/2011
Thema der Woche vom 08.09.2011

Neuregelungen beim Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigungen für 2012

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, am Ende des Kalenderjahres oder bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses das Lohnkonto abzuschließen und auf der Grundlage der dort aufgezeichneten Daten der Finanzverwaltung bis zum 28.02. des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer zu übermitteln. Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Dazu muss das hierfür erforderliche Zertifikat vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) beantragt werden. Ohne Authentifizierungsvorgang ist die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich.