Ausgabe 43/2013
Thema der Woche vom 24.10.2013

Neuregelungen zu eingetragenen Lebenspartnern im AEAO

Das BMF hat den AEAO zur Anpassung an die einkommensteuerliche Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten mit Schreiben vom 01.10.2013 - IV A 3 - S 0062/08/10007-17 geändert (vgl. § 2 EStG i.d.F. des Gesetzes v. 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397).

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

  • Wohnsitz, Nr. 1 zu § 8 AO : Die Frage des Wohnsitzes ist bei Ehegatten, Lebenspartnern und sonstigen Familienangehörigen für jede Person gesondert zu prüfen. Ein nicht dauernd getrenntlebender Ehegatte bzw. Lebenspartner hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt.
  • Erstattungsanspruch, Nr. 2.3 zu § 37 AO : Zu Besonderheiten bei der Bestimmung des Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs bei Lebenspartnern ist das BMF-Schreiben vom 31.01.2013 - IV A 3 - S 0160/11/10001 (BStBl I 2013, 70) zu beachten.
  • Arbeitsverhältnis, Nr. 2 zu § 41 AO : Nach § 41 Abs. 2 AO sind Scheinarbeitsverhältnisse zwischen Lebenspartnern oder die Begründung eines Scheinwohnsitzes für die Besteuerung ohne Bedeutung.