Ausgabe 13/2013
Thema der Woche vom 28.03.2013

Neuregelungen zur Arbeitsbescheinigung und zur Prüfung der Künstlersozialabgabe

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz) vom 05.02.2013 (BT-Drucks. 17/12297) enthält u.a. Neuregelungen zur Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, die Arbeitgeber deutlich entlasten sollen. Darüber hinaus ist - als Beitrag zur Entbürokratisierung - vorgesehen, die Prüfung der Künstlersozialabgabe in die turnusmäßige Arbeitgeberprüfung zu überführen.

Im Rahmen des BUK-Neuorganisationsgesetzes soll der durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) vom 30.10.2008 (BGBl I 2008, 2130) eingeleitete Prozess der Straffung und Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung fortgesetzt werden. Ein wesentlicher Baustein des UVMG war seinerzeit die Reduzierung der Trägerzahl sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich. So wurde beispielsweise bis Ende 2010 das Ziel umgesetzt, die Selbstverwaltungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften durch Fusionen von 23 Trägern auf neun zu reduzieren.

Arbeitsbescheinigung nur noch auf Verlangen