Ausgabe 9/2017
Thema der Woche vom 28.02.2017
BFH, Urt. v. 15.12.2016 - VI R 86/13
BFH, Urt. v. 15.12.2016 - VI R 53/12

Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen

In zwei Urteilen vom 15.12.2016 hat der BFH zur Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen für berufliche Zwecke entschieden. Die Frage war, ob jeder Nutzer seine Aufwendungen bis zur jährlichen Obergrenze von 1.250 € geltend machen kann oder ob diese im Ergebnis nur einmal gewährt wird und dann zwischen den Nutzern aufgeteilt werden muss.

BFH, Urt. v. 15.12.2016 - VI R 86/13
BFH, Urt. v. 15.12.2016 - VI R 53/12

Rechtlicher Rahmen

  • Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehen.
  • Aufgrund der Ausnahme in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG sind jedoch Aufwendungen bis 1.250 € pro Jahr zum Abzug zugelassen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Der BFH hat bisher bei einer gemeinsamen Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Personen den Höchstbetrag objektbezogen interpretiert, demnach war dieser im Ergebnis zwischen den Nutzern aufzuteilen (BFH, Urt. v. 23.09.2009 - IV R 21/08, BStBl II 2010, 337; v. 20.11.2003 - IV R 30/03, BStBl II 2004, 775).

Urteil VI R 53/12