In zwei Urteilen vom 15.12.2016 hat der BFH zur Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen für berufliche Zwecke entschieden. Die Frage war, ob jeder Nutzer seine Aufwendungen bis zur jährlichen Obergrenze von 1.250 € geltend machen kann oder ob diese im Ergebnis nur einmal gewährt wird und dann zwischen den Nutzern aufgeteilt werden muss.
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