Ausgabe 34/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 24.08.2022
FG Münster, Urt. v. 19.05.2022 - 8 K 19/20 E, Rev. zugelassen

Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken

Eine die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht darin, dass der Eigentümer die Immobilie aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlässt.

FG Münster, Urt. v. 19.05.2022 - 8 K 19/20 E, Rev. zugelassen

Der Kläger war verheiratet und hatte zwei Kinder. Die Eheleute waren je hälftig Miteigentümer eines Grundstücks. Im Rahmen der Scheidung im Jahr 2014 schloss der Kläger mit der Kindsmutter eine Scheidungsfolgenvereinbarung, wonach die Kindsmutter ihren Miteigentumsanteil auf den Kläger übertrug. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die Kindsmutter das Recht hat, die Immobilie bis 2018 zu nutzen. Hätte der Kläger die Immobilie bis dahin verkauft, hätte er der Kindsmutter einen Mietzuschuss zahlen müssen. Es war vereinbart, dass das mietfreie Wohnen der Kindsmutter eine Unterhaltsleistung des Klägers ist und sie dafür die Anlage U ausstellt. Im Jahr 2018 veräußerte der Kläger das Objekt. Das Finanzamt berücksichtigte den 2014 erworbenen hälftigen Mietanteil als steuerpflichtige Veräußerung nach § 23 EStG.