Der BFH hat zur Frage der Erfassung einer Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme entschieden. In dem Streitfall ging es um eine entsprechende Versicherungsleistung für den unfallbedingten Ausfall eines Pkw, der sowohl betrieblich als auch privat genutzt wurde. Darüber hinaus ging es um die Berücksichtigung eines Auflösungsbetrags aus einer Ansparabschreibung nach altem Recht bei der Bemessung der Gewinngrenzen nach dem aktuellen Investitionsabzugsbetrag.
Die Regelung zur Ansparabschreibung in § 7g EStG a.F., die eine bilanzielle Berücksichtigung der vorweggenommenen Gewinnminderung vorsah und so einen Zinsvorteil bewirkte, wurden im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes (UntStRefG, in Kraft getreten am 18.08.2007) durch das System eines außerbilanziell zu berücksichtigenden Investitionsabzugsbetrags ersetzt.
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