Der Regierungsentwurf zum Erbschaftsteuerreformgesetz sieht eine generelle Bewertung aller Vermögensarten auf Marktniveau sowie höhere Freibeträge für nahe und steigende Steuersätze für entfernte Verwandte vor. Hinzu kommen völlig veränderte Vergünstigungen für das betriebliche Vermögen, wenn der Nachfolger bestimmte Wohlverhaltensregeln einhält. Dieser Entwurf erhält jetzt nach der Landtagswahl in Bayern noch einige Korrekturen, wenn sich die Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien nunmehr zu den abschließenden Beratungen zusammensetzt. Kein Diskussionsbedarf besteht wohl mehr bei den drei Bewertungsverordnungen für landwirtschaftliches und betriebliches Vermögen sowie für Immobilien. Dafür umso mehr bei den Steuersätzen und den Privilegien für das Betriebsvermögen.
Anpassungen der Steuerklassen II und III
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