Ausgabe 23/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 08.06.2022
FG Münster, Gerichtsbescheid v. 23.03.2022 - 5 K 2093/20 U

Ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen

Das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt selbst dann, wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht genügt hat. Trotzdem bleibt es dabei, dass einem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug nur dann gewährt werden kann, wenn er im Besitz einer Rechnung ist.

FG Münster, Gerichtsbescheid v. 23.03.2022 - 5 K 2093/20 U

Die Klägerin betrieb einen Kiosk. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde bei ihr festgestellt, dass sie Eingangsumsätze aus Lieferungen der G GmbH sowie die entsprechenden Ausgangsumsätze nicht in ihrer Buchführung erfasst hatte (Schwarzeinkäufe und Schwarzverkäufe). Sie hatte die Waren der G GmbH bar bezahlt und auf die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen verzichtet. Nachdem das Finanzamt die Ausgangsumsätze der Klägerin ermittelt hatte, setzte es die entsprechende Umsatzsteuer fest. Die Klägerin war im Unterschied zum Finanzamt der Auffassung, dass ihr der Vorsteuerabzug für die erfolgten Schwarzeinkäufe zustehe.

Die Klage war nicht begründet.