Ausgabe 22/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 29.05.2014
FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15.08.2013 - 6 K 739/08, Beschw. zugelassen

Optimierung von Personalkosten durch Kündigung und Wiedereinstellung

  1. Die Kündigung sämtlicher Arbeitsverträge zum 31.12. und die Wiedereinstellung sämtlicher Arbeitnehmer ab dem 01.01. des Folgejahres, wobei die Arbeitnehmer auf einen Teil des Barlohns verzichten und stattdessen Sachlohn erhalten, dient dem Zweck der Optimierung der Personalkosten durch Senkung der Sozialabgaben und ist daher nicht missbräuchlich i.S.d. § 42 AO.
  2. Wird im Rahmen der Neueinstellung ein Teil des zuvor geschuldeten Barlohns durch Gewährung pauschaler Fahrtkostenzuschüsse, einer Internetpauschale und von Kindergartenzuschüssen ersetzt, ist insoweit eine Pauschalbesteuerung ausgeschlossen, da es sich um Bestandteile des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns und nicht um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt.
FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15.08.2013 - 6 K 739/08, Beschw. zugelassen

Kurzfassung

Im vorliegenden Fall lag eine ungewöhnliche Optimierungsgestaltung hinsichtlich der Personalkosten vor, indem ein Arbeitgeber sämtlichen Arbeitnehmern zum 31.12.2003 gekündigt und sie zum 01.01.2004 neu eingestellt hatte. Grund dieser Maßnahme war eine Umwandlung von Teilen des Barlohns in Sachlohn. Der Höhe nach veränderten sich die Bezüge insgesamt nicht. Das Finanzamt sah hierin eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung gem. § 42 AO.