Jeder Erwerber kann im Fall eines Erwerbs von Todes wegen, der zwischen dem 01.01.2007 und 31.12.2008 erfolgt ist, beantragen, dass alle durch das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) geänderten Vorschriften des ErbStG und BewG mit Ausnahme der persönlichen Freibeträge angewendet werden. Sofern die Neuregelungen eine niedrigere Steuerbelastung im Vergleich zum alten Recht ergeben, muss der Antrag zwingend bis zum 30.06.2009 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
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