Ausgabe 40/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 02.10.2014
BFH, Urt. v. 18.03.2014 - VIII R 33/12

Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis

  1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht deshalb unrichtig oder unvollständig, weil sie nicht auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung auf elektronischem Weg hinweist (Bestätigung der Rechtsprechung).
  2. Beruft sich ein Prozessbevollmächtigter wegen Versäumung der Einspruchsfrist auf ein Büroversehen, gehört zum schlüssigen Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe die Darlegung, warum ein Organisationsverschulden auszuschließen ist.
  3. Wird die nur versehentlich unterlassene Übermittlung eines fristwahrenden Einspruchs im Telefaxverfahren geltend gemacht, indizieren die gleichwohl erfolgte Dokumentation eines entsprechenden Einspruchsschreibens im Postausgangsbuch wie auch die Löschung der Einspruchsfrist ohne einen die Übermittlung bestätigenden Sendebericht einen Organisationsmangel.
BFH, Urt. v. 18.03.2014 - VIII R 33/12

Kurzfassung