Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität
Rechtsfrage: Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom 11.12.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen.
Normenkette:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, vom 06.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen
4 K 35/17