Ausgabe 13/2023
Thema der Woche vom 29.03.2023
BFH, Beschl. v. 26.01.2023 - V R 20/22 (V R 40/19)
BFH, Urt. v. 18.01.2023 - XI R 29/22 (XI R 16/18)

Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH hat zur umsatzsteuerlichen Organschaft erneut ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet und seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert. Beide Entscheidungen sind nach Vorabentscheidung durch den EuGH ergangen.

BFH, Beschl. v. 26.01.2023 - V R 20/22 (V R 40/19)
BFH, Urt. v. 18.01.2023 - XI R 29/22 (XI R 16/18)

Umsatzsteuerliche Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person - oder unter weiteren Voraussetzungen auch eine Personengesellschaft - nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist.

Der deutsche Gesetzgeber hat es bisher versäumt, die Organschaftsregelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG an die unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 11 MwStSystRL zur "Mehrwertsteuergruppe" anzupassen. Danach kann ein Mitgliedstaat rechtlich selbständige Personen, die durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln (sog. Mehrwertsteuergruppe). Zugleich kann der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Steuerhinterziehungen und -umgehungen vorzubeugen (Art. 11 Abs. 2 MwStSystRL).

Bestimmung des Unternehmers