Ausgabe 42/2022
Körperschaftsteuer Aktuell vom 19.10.2022
BMF-Schreiben v. 29.09.2022 - IV C 2 - S 2770/19/10004 :007

Organschaft: Wechsel zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 (BStBl I 2021, 889), KöMoG, wurde in Bezug auf die ertragsteuerliche Organschaft ein Wechsel der bisherigen Behandlung von Minder- und Mehrabführungen vollzogen und die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten durch die Einlagelösung ersetzt (§ 14 Abs. 4 KStG). Das BMF-Schreiben regelt, was für die Neuregelung zur Behandlung von Minder- und Mehrabführungen gilt. Es erläutert ausführlich die Neuregelung mit Anwendungsbeispielen, z.B. auch für Personengesellschaften als Organträger.

Unter anderem wurden folgende Regelungen getroffen:

  • Eine Minderabführung der Organgesellschaft an den Organträger führt zur buchtechnischen Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in der Steuerbilanz des Organträgers. Diese Erhöhung stellt für den Organträger einen einkommensneutralen Vorgang dar. Der Ertrag, der sich aus der buchtechnischen Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts ergibt, ist außerbilanziell zu korrigieren.