In vielen Berufen sind Bereitschaftsdienste der Belegschaft erforderlich, um schnell auf Unvorhergesehenes reagieren zu können. Entsprechende Zuschläge sind steuerlich begünstigt. Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil zur pauschalen Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten für Assistenzärzte geäußert. Hiernach können pauschale Zuzahlungen zum Arbeitslohn für den Arbeitgeber zu hohen Lohnsteuernachforderungen führen.
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