Ausgabe 19/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 08.05.2014
FG Sachsen, Urt. v. 05.02.2014 - 4 K 2256/09, Rev. zugelassen

Pauschale Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei Fahrzeugüberlassung können Werbungskosten sein

Die pauschalen Zuzahlungen des Arbeitnehmers für die Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs für private Zwecke mindern grundsätzlich die zu versteuernden Einnahmen aus der Nutzung gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert mittels Fahrtenbuch- oder 1-%-Methode ermittelt wird.

Die über den privaten Nutzungswert hinausgehende Zahlung einer Nutzungspauschale kann negatives Einkommen bzw. Werbungskosten darstellen.

FG Sachsen, Urt. v. 05.02.2014 - 4 K 2256/09, Rev. zugelassen

Kurzfassung

Im vorliegenden Fall war strittig, inwiefern pauschale Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber den Nutzungswert mindern und darüber hinausgehend als Werbungskosten abziehbar sind. Der zugrunde gelegte Nutzungswert wurde vom Arbeitgeber nach der 1-%-Methode ermittelt und dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Der Kläger ermittelte den tatsächlichen Nutzungswert zulässigerweise mittels Fahrtenbuchmethode. Die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs war nicht streitgegenständlich. Der Kläger beantragte, die Gesamtkosten des Fahrzeugs von 12.623,24 ı um seine pauschalen Zuzahlungen zu vermindern und hiervon den unstrittigen, privaten Anteil in Höhe von 35,39 % als Nutzungswert anzusetzen.