§ 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit 30 % (zzgl. Annexsteuern) zu erheben. Besteuerungsgegenstand sind Zuwendungen, die
Im Folgenden wird zunächst die Auslegung des § 37b EStG aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt, bevor auf die aktuellen Grundsatzentscheidungen des BFH (Urt. v. 16.10.2013 - VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12) eingegangen wird.
Im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen sind seit
der Einführung des § 37b EStG immer wieder Zweifelsfragen im Zusammenhang
mit der Auslegung der Rechtsnorm aufgetreten. Die OFD Rheinland
hat die zu diesem Bereich bisher auf Bund-Länder-Ebene erörterten
Sachverhalte sowie weitere Einzelfälle aus der Praxis zusammengefasst
(OFD Rheinland v. 27.11.2013 - akt. Kurzinfo Lohnsteuer-Außendienst
2/2012). Der Aufbau dieser Kurzinformation orientiert sich an dem
BMF-Schreiben vom 29.04.2008 - IV B 2 - S 2297 b/07/0001 (BStBl
I 2008,
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