Ausgabe 4/2014
Thema der Woche vom 23.01.2014

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG

§ 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal mit 30 % (zzgl. Annexsteuern) zu erheben. Besteuerungsgegenstand sind Zuwendungen, die

  • zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden,
  • nicht in Geld bestehen und
  • nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst sind.

Im Folgenden wird zunächst die Auslegung des § 37b EStG aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt, bevor auf die aktuellen Grundsatzentscheidungen des BFH (Urt. v. 16.10.2013 - VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12) eingegangen wird.

1. OFD Rheinland zu Zweifelsfragen

Im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen sind seit der Einführung des § 37b EStG immer wieder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung der Rechtsnorm aufgetreten. Die OFD Rheinland hat die zu diesem Bereich bisher auf Bund-Länder-Ebene erörterten Sachverhalte sowie weitere Einzelfälle aus der Praxis zusammengefasst (OFD Rheinland v. 27.11.2013 - akt. Kurzinfo Lohnsteuer-Außendienst 2/2012). Der Aufbau dieser Kurzinformation orientiert sich an dem BMF-Schreiben vom 29.04.2008 - IV B 2 - S 2297 b/07/0001 (BStBl I 2008, 566).

Anwendungsbereich des § 37b EStG