Ausgabe 35/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 30.08.2023
BFH, Beschl. v. 09.08.2023 - VI B 1/23, NV

Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte

NV: Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV oder § 8a SGB IV setzt eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gem. § 7 SGB IV voraus.

BFH, Beschl. v. 09.08.2023 - VI B 1/23, NV

Kurzfassung

Der Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH ging eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg voraus. Es hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das Vorliegen einer Beschäftigung i.S.v. § 7 SGB IV Voraussetzung für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG ist. Dies bejahte das FG und ließ mangels Vorliegens von Gründen i.S.v. § 115 FGO eine Revision zum BFH nicht zu. Die Rechtsfrage sei abschließend geklärt, zudem ergebe sich die Antwort aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm.

Zwingende Voraussetzung für eine Pauschalierung der Lohnsteuer sei u.a. das Vorliegen von Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV. Im Ergebnis müsse zwingend eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung vorliegen, um den Anwendungsbereich des § 40a Abs. 2 EStG zu eröffnen. Eine andere Auffassung sei weder aus der Literatur noch aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zu entnehmen.