Ausgabe 13/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 27.03.2014
FG Münster, Urt. v. 08.01.2014 - 14 K 1703/13 Kg

Pflegekindschaftsverhältnis eines 17 Jahre alten Kindes zu seiner Tante

Die Rechtsprechung des BFH, wonach sich mit einem Volljährigen ein familienähnliches Band nur bei Vorliegen besonderer Umstände begründen lässt, ist auf 17-jährige Personen nicht übertragbar.

FG Münster, Urt. v. 08.01.2014 - 14 K 1703/13 Kg

Kurzfassung

Die Klägerin wurde zum Vormund ihrer 17-jährigen Nichte bestellt, die bei ihr wohnt. Beide besitzen die irakische Staatsangehörigkeit. Der Vater des Mädchens ist verstorben und ihre Mutter - die Schwester der Klägerin - lebt im Irak. Die Familienkasse lehnte den Antrag der Klägerin auf Kindergeld mit der Begründung ab, dass kein Pflegekindschaftsverhältnis vorliege, weil eine familienähnliche Bindung kurz vor Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich nicht mehr begründet werden könne.