Die Bundesregierung hat am 09.10.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen, der nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird.
Nach dem Entwurf sind Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer künftig verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder verkauft haben. Gleichzeitig müssen auch Angaben zum Nutzer der Steuergestaltungen mitgeteilt werden. Die Anzeige muss spätestens innerhalb von 30 Tagen an das BZSt erfolgen, nachdem die Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wurde.
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