Ausgabe 12/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 20.03.2014
FG Münster, Urt. v. 15.01.2014 - 4 K 1215/12 E

Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig

Das an den Gewinner der RTL-Fernsehshow "Die Farm" ausgezahlte Preisgeld ist steuerpflichtig.

FG Münster, Urt. v. 15.01.2014 - 4 K 1215/12 E

Kurzfassung

Der Kläger gewann die Fernsehshow "Die Farm", bei der insgesamt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten für bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und verlassenen Bauernhof in Norwegen ohne Wasser- und Stromanschluss lebten und sich dabei filmen ließen. Ihre Nahrung mussten sich die Bewohner durch Ackerbau und Viehhaltung im Wesentlichen selbst beschaffen. In regelmäßigen Ausscheidungsspielen (z.B. Axtwerfen oder Melken) wurde ermittelt, wer den Bauernhof verlassen musste. Dem Gewinner des letzten Ausscheidungsspiels wurde als Sieger der Show vertraglich ein "Projektgewinn" zugesagt. Daneben erhielt jeder Kandidat für die Dauer seiner Teilnahme Wochenpauschalen.

Das Finanzamt behandelte sowohl den "Projektgewinn" als auch die Wochenpauschalen als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG. Demgegenüber war der Kläger der Ansicht, dass diese Einnahmen ähnlich wie Gewinne aus Glücksspielen nicht der Besteuerung unterlägen, weil die Ergebnisse der Ausscheidungsspiele stark zufallsabhängig gewesen seien.