Ausgabe 25/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 19.06.2014
BMF-Schreiben v. 05.06.2014 - IV C 6 - S 2177/13/10002

Private Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG um Sonderregelungen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ergänzt. Die Verwaltung hat zur Anwendung dieser Regelungen umfassend Stellung genommen und dabei u.a. auf Folgendes hingewiesen:

  1. Sachlicher Anwendungsbereich

    Nach dem Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamts zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern weisen folgende Codierungen im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung ein Elektrofahrzeug in diesem Sinne aus: 0004 und 0015.

    Im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung weisen die Codierungen 0016 bis 0019 und 0025 bis 0031 ein Hybridelektrofahrzeug in diesem Sinne aus.

  2. Nutzungswertermittlung nach der Listenpreismethode