Durch das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013,
Sachlicher Anwendungsbereich
Nach dem Verzeichnis des Kraftfahrtbundesamts zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern weisen folgende Codierungen im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung ein Elektrofahrzeug in diesem Sinne aus: 0004 und 0015.
Im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung weisen die Codierungen 0016 bis 0019 und 0025 bis 0031 ein Hybridelektrofahrzeug in diesem Sinne aus.
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