Der Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines dienstlichen Fahrzeugs ist nicht alleine dadurch erschüttert, dass dem Steuerpflichtigen ein weiteres Dienstfahrzeug, für das die 1-%-Regelung angewendet wird, für Privatfahrten zur Verfügung steht. Jedoch ist der Anscheinsbeweis erschüttert, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft z.B. darlegt, dass er und seine Familie den Pkw bereits aufgrund dessen Größe nicht privat nutzen, er arbeitstäglich als Zugmaschine und als Fahrzeug für Mitarbeiter im Einsatz ist, die Werbefolie auf dem Pkw nicht jederzeit entfernbar ist und das Finanzamt eine tatsächliche private Nutzung des Pkw nicht belegen kann.
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