Ausgabe 5/2023
Einkommensteuer Aktuell vom 01.02.2023
FG München, Urt. v. 21.07.2021 - 1 K 2127/20, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX R 13/22)

Privates Veräußerungsgeschäft durch Erbauseinandersetzung

Erwirbt ein Miterbe entgeltlich einen Erbanteil eines anderen Miterben und erlangt er damit mehr, als der Wert seines Erbanteils ausmacht, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für den hinzuerworbenen Anteil am Gemeinschaftsvermögen und damit auch an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück. Soweit dem Grundstück aber Anschaffungskosten zugeordnet werden können, ist es „angeschafft“ i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Veräußert der Miterbe als nunmehriger Alleineigentümer das Grundstück innerhalb von nicht mehr als zehn Jahren seit dem entgeltlichen Erwerb des Erbanteils, so ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar, soweit er auf den entgeltlich hinzuerworbenen Anteil entfällt.

FG München, Urt. v. 21.07.2021 - 1 K 2127/20, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX R 13/22)