Ausgabe 43/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 28.10.2022
BFH, Urt. v. 01.06.2022 - III R 31/20

Prüfung des deutschen Kindergeldanspruchs bei möglichem Bezug von Familienleistungen im Vereinigten Königreich

  1. Im Anwendungsbereich des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 ist grundsätzlich vorrangig in einem Koordinierungsverfahren zu klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Familienleistungen in einem anderen Mitgliedstaat bestand (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
  2. Der rechtlichen Bewertung der zuständigen ausländischen Stelle hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Anspruch auf die Familienleistung ("Child Benefit") und einer möglicherweise gegenläufigen Regelung ("High Income Child Benefit Charge") ist zu folgen.
BFH, Urt. v. 01.06.2022 - III R 31/20

In der Sache war streitig, ob der Kläger in der Zeit von April 2013 bis September 2014 (Streitzeitraum), während er, seine Ehefrau und das gemeinsame Kind nicht in Deutschland, sondern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) wohnten, einen Anspruch auf ungekürztes Kindergeld für das Kind hat. Der Kläger erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er hatte keinen Wohnsitz in Deutschland, wurde jedoch gem. § 1 Abs. 3 EStG in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt.