Ausgabe 16/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 20.04.2022
BMF-Schreiben v. 30.03.2022 - III C 2 - S 7100/20/10002 :001

Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau

Mit dem Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) vom 30.08.1994 (BGBl I 1994, 2243) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung von öffentlichen Straßen durch Dritte (Konzessionäre) geschaffen und für die Nutzung der nach diesen Vorschriften errichteten Verkehrsprojekte bzw. Streckenabschnitte das Recht zur Erhebung von Maut eingeführt. Daneben soll nach dem Gesetz über die Erhebung streckenbezogener Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) - vom 05.04.2002 (BGBl I 2002, 1234) die Verkehrsinfrastruktur verbessert werden. Hierzu können für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Straßen Private eingesetzt werden.

Durch die Ausdehnung der Maut auf Bundesstraßen hat sich das ABMG überholt und wurde mit den zur Bemautung von Bundesstraßen ergänzten Regelungen und zusammen mit der Mauthöheverordnung (MautHV) im Rahmen des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen - Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) - vom 12.07.2011 (BGBl I 2011, 1378) konstitutiv neu gefasst.