Ausgabe 19/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 11.05.2022
FG Münster, Urt. v. 03.11.2021 - 13 K 3187/19 E,F, rkr.

Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

Ein Auflösungsverlust nach § 17 EStG kann erst in dem Jahr erfasst werden, in dem der Auflösungsverlust der Höhe nach feststeht. Dies der Fall, wenn der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens einerseits und die Liquidations- und Anschaffungskosten des Gesellschafters andererseits feststehen. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz einer Gesellschaft ist eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter regelmäßig erst nach Abschluss des Verfahrens ausgeschlossen.

FG Münster, Urt. v. 03.11.2021 - 13 K 3187/19 E,F, rkr.