Ausgabe 46/2020
Thema der Woche vom 11.11.2020
FG Münster, Urt. v. 08.10.2020 - 5 K 20/17 U

Rechnungskorrekturen nach § 14c UStG im Fall der Insolvenz

Der Urteilsfall

Im aktuellen Fall erbrachte ein mittlerweile insolventes Unternehmen in den Jahren 2004 und 2005 Bauleistungen als Generalunternehmerin zur Bebauung von fremden Grundstücken an die Leistungsempfängerin und stellte ihr diese einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsempfängerin zahlte die Rechnungen einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge und machte diese anschließend als Vorsteuer geltend.

Das für die Rechnungsempfängerin zuständige Finanzamt beanstandete dieses Vorgehen mit der Begründung, dass die Leistungsempfängerin gem. § 13b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG die Umsatzsteuer schulde, und erließ ihr gegenüber geänderte Umsatzsteuerbescheide. Die Leistungsempfängerin überwies die Umsatzsteuerzahllast aus den von der Insolvenzschuldnerin erbrachten Bauleistungen später an das Finanzamt.