FG Hamburg, vom 16.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 114/08
BFH, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen I R 52/10
DRsp Nr. 2011/11473
Rechtmäßigkeit der Einbeziehung eines Gewinns in die Bemessung des Gewerbeertrags in der Zeit bis zur Eintragung ins Handelsregister; Umfang einer Besteuerung von Einkünften eines Immobilienfonds in Deutschland
1. NV: Eine KG, die auf eine GmbH umgewandelt wird, ist vollbeendet. Mit der Vollbeendigung einer (Personen-)Obergesellschaft sind sämtliche Gesellschafter "ausgeschieden" und daher zum Klageverfahren der Untergesellschaft notwendig beizuladen.2. NV: Dass eine nicht in § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG genannte Person eine von dem Organ der Gesellschaft abgeleitete Befugnis zu Geschäftsführungsmaßnahmen hat, hindert das Vorliegen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nicht.3. NV: Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft wird erst mit Eintragung im Handelsregister zum Gewerbebetrieb.4. NV: Räumlichkeiten können auch dann eigene Betriebsstätten sein, wenn hierüber kein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht besteht.5. NV: Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft aus der Anlage von Mitteln aus der Finanzierung und Bewirtschaftung von Grundbesitz in den Niederlanden dürfen bei den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern besteuert werden.
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