Ausgabe 37/2008
Gesetzgebung vom 11.09.2008

Rechtsanwälte und Steuerberater müssen Verdachtfälle melden

Das Geldwäsche-Bekämpfungs-Ergänzungsgesetz (GwBekErgG) ist am 21.08.2008 in Kraft getreten. Das Gesetz dient u.a. der Terrorismusbekämpfung und sieht bei Verdacht eine Anzeigepflicht an die Behörden vor. Die Sorgfaltspflichten greifen insbesondere bei Bargeschäften von mehr als 15.000 ı sowie beim Verdacht der Geldwäsche. Dies könnte u.a. beim Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben sowie bei Treuhandgesellschaften der Fall sein.

Das Gesetz und einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter www.steuer-telex.de (Rubrik: Gesetze).