Rechtsanwälte
und Steuerberater müssen Verdachtfälle melden
Das Geldwäsche-Bekämpfungs-Ergänzungsgesetz
(GwBekErgG) ist am 21.08.2008 in Kraft getreten. Das Gesetz dient u.a.
der Terrorismusbekämpfung und sieht bei Verdacht eine Anzeigepflicht
an die Behörden vor. Die Sorgfaltspflichten greifen insbesondere
bei Bargeschäften von mehr als 15.000 ı sowie beim Verdacht der
Geldwäsche. Dies könnte u.a. beim Kauf und Verkauf von Immobilien
oder Gewerbebetrieben sowie bei Treuhandgesellschaften der Fall
sein.
Das Gesetz und einen ausführlichen
Beitrag finden Sie unter www.steuer-telex.de (Rubrik: Gesetze).
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